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Tücken im Lebenslauf

Einige Vorschläge, wie Sie sich clever verhalten:
Der Lebenslauf gibt einen Gesamtüberblick über Ihren beruflichen Werdegang. Er ist häufig die Grundlage für das Bewerbungsgespräch.

  • Was ist, wenn Sie eine dicke Lücke in Ihrem Lebenslauf haben? Wenn Sie zwischen zwei Arbeitsstellen drei Monate Urlaub gemacht oder ein halbes Jahr arbeitslos gewesen sind?

  • Was ist, wenn Sie an jeder Stelle nur wenige Monate waren – und Ihr Lebenslauf aussieht, als wanderten Sie unstet von einem Arbeitgeber zum nächsten?

  • Oder wenn Sie ganz generell eine unkonventionelle Mischung der verschiedensten Positionen und Branchen vorweisen können, die dazu geeignet ist, einen Personalentscheider nervös zu machen?

Eines vorweg: Bleiben Sie bei der Wahrheit. Immer.

Mit Lügen gewinnen Sie erstens keinen Pokal, und zweitens kommen sie raus – wenn nicht jetzt, dann später. Der Clou ist die positive Präsentation. Und natürlich Ihre Glaubwürdigkeit.

Die Gestaltung des Lebenslaufs
Jeder weiß, wie ein Lebenslauf auszusehen hat. Dennoch werden häufig Fehler gemacht.

Schlecht ist es beispielsweise, wenn Sie bei der Aufzählung Ihrer unterschiedlichen Arbeitsstellen lediglich die Jahreszahlen angeben:

        1982 – 1983 Rechtsanwaltsgehilfin, Kanzlei Meier & Partner, München
        1983 – 1985 Verwaltungsangestellte, Stadt München

Schreiben Sie auf jeden Fall die jeweiligen Monate mit dazu!

Wenn Sie nur die Jahreszahlen angeben – was mir leider in Bewerbungsunterlagen häufig untergekommen ist – kann ich nichts rauslesen und werde unter Umständen mißtrauisch. Oder aber mißmutig, weil ich erst aus den (hoffentlich beigefügten Zeugnissen) heraussuchen muß, wann Sie wo waren.

Im konkreten Beispiel könnten Sie von 12/82 bis 1/83 bei dieser Kanzlei gewesen sein, also nur zwei Monate. Oder aber von 1/82 bis 12/83. Außerdem kann es sein, daß die anschließende Position erst Monate nach Ihrer Tätigkeit bei der Anwaltskanzlei begann, Sie also hier eine Lücke haben, die ich mir nicht erklären kann.

Schaffen Sie also von vornherein Klarheit.

Häufig gibt es gar keine Lücken, sondern es wird durch diese ungenaue Auflistung nur der Verdacht geschürt. Wenn einige nicht belegbare Monate zwischen zwei Arbeitsstellen liegen, ist das allein noch kein Beinbruch. Sie sollen nur die Karten auf den Tisch legen – und nicht versuchen, etwas vor mir zu verbergen.

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